Termine/Aktuelles

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* 16.11.2015: Am 10.11.2015 fand die Verhandlung unserer Klage gegen die Stadt Leipzig beim Verwaltungsgericht statt. Leider wollte sich das Gericht unserer Argumentation nicht anschließen. Der Urteilstenor lautet: Die Klage wird abgewiesen.
„Tragende Erwägungen hierfür sind, dass das Ziel des Bürgerbegehrens, eine erforderliche Zweidrittelmehrheit des Stadtrates für Verkäufe, gegen § 39 Abs. 6 der Sächsischen Gemeindeordnung verstößt, welches eine einfache Mehrheit vorsieht. Auch der begehrte „Vorratsbeschluss“ für alle städtischen Verkäufe ist nach § 25 Abs. 2 SächsGemO nicht zulässig.“
Uns wird noch eine schriftliche Urteilsbegründung zugestellt und wir können dann ggf. in Berufung gehen.

* Oktober 2015: Nun endlich, – nach über einem Jahr nach Einreichung unserer Klage auf Zulassung des Bürgerentscheids, haben wir eine erste Antwort mit Einladung zur mündlichen Verhandlung am Amtsgericht Leipzig erhalten. Demnach findet die Verhandlung am Dienstag 10.11.2015, um 10 Uhr im Verwaltungsgericht Leipzig, Sitzungssaal 1, Rathenauer Straße 40 statt.

* 23.10.2014: Gegen den Bescheid der Stadt Leipzig und den Widerspruchsbescheid der Landesdirektion vom 22.09.2014 haben wir nun Klage beim Verwaltungsgericht Leipzig eingereicht. Der Text der Klageschrift ist hier nachzulesen.

* 27.06.2014: Heute erschien ein Artikel in der LVZ, der möglicherweise etwas verwirrt hat. Wir reichen daher hier noch einen Text  nach, der die Ereignisse (oder „Nicht-Ereignisse“) der letzten Monate noch einmal darlegt. Die Quintessenz: Mit Schreiben vom 05.06.2014 hat die Landesdirektion erstmals mit einem Zwischenbescheid reagiert und den endgültigen Bescheid über unseren Widerspruch für Mitte Juli angekündigt. Im Fall der Ablehnung des Widerspruchs wollen wir weitere juristische Schritte einleiten.

* 05.03.2014: Die drei Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens legen gemeinsam Widerspruch(pdf) gegen den zugestellten Bescheid ein. (die Pressemeldung dazu hier)

* 12.02.2014: Die Initiatoren erhalten den Bescheid der Stadt mit der Information der Nichtzulassung des Bürgerentscheids. Darin enthalten ist auch der Hinweis, dass gegen diesen Bescheid binnen eines Monats Rechtsmittel eingelegt werden können.

* 22.01.2014: Der Stadtrat lehnt mehrheitlich die Zulassung des Bürgerentscheids ab und stimmt somit der Verwaltungsvorlage zu. In den Redebeiträgen von SPD und Grünen die gegen eine Zulassung argumentieren wird sich auf den Verwaltungsstandpunkt berufen. Ein vorher von der Fraktion DIE LINKE eingebrachter Antrag auf Zulassung des Bürgerentscheids wird von allen anderen Fraktionen abgelehnt. Die Initiative hält die Ablehnung und die gegebene Begründung für falsch und kündigt Rechtsmittel an.



* 06.01.2014: Auf der Ratsversammlung am 22.01.2014 soll über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Privatisierungsbremse“ entschieden werden. Die Vorlage des OBM bzw. der Verwaltungsstandpunkt schlagen die Ablehnung vor. Das APRIL-Netzwerk und die Initiative Bürgerbegehren „Privatisierungsbremse“ halten diese Auffassung für falsch. Wir haben gute Gründe, von der juristischen Zulässigkeit des Bürgerbegehrens auszugehen. Um den Stadträtinnen und Stadträten eine allseitige Information zu ermöglichen, haben wir am 06.01.2013 unser Argumentepapier an alle Mitglieder der Ratsversammlung verteilt. Hier das zugehörige Anschreiben an die Stadträte sowie die Pressemitteilung.


* Nach dem Jahreswechsel erreichte uns der Hinweis auf die Antwort der SMI auf eine Kleine Anfrage im Landtag von Dr. Dietmar Pellmann (MdL) zum Leipziger Bürgerbegehren „Privatisierungsbremse. Fragen und Antworten stellen wir ebenfalls ein.


* 28.12.2013: Der Stadtrat wird im Januar über die Zulassung unseres Bürgerentscheides entscheiden für den über 26.000 Leipzigerinnen und Leipziger unterzeichnet haben.
Wir werden jedem einzelnen Stadtrat im Januar nochmal in Form eines Flugblattes unsere Argumentation (politisch sowie juristisch) an die Hand geben um der klar politisch motivierten der Stadtverwaltung etwas entgegenzusetzen.
In der Vorlage wird ein fragwürdiges Lippenbekenntnis zur Daseinsvorsorge vorangestellt, aber im Kern empfiehlt die Stadtverwaltung den Stadträten die Durchführung des Bürgerentscheids abzulehnen. Sollte das so kommen bleibt uns nur der juristische Weg.



* 12.11.2013 – Pressemeldung: Initiative wehrt sich gegen Unterstellungen der FDP (hier in l-iz.de v. 12.11.2013).

Wir weisen die Ausführungen von Herrn Hobusch in der PM der FDP-Stadtratsfraktion mit Nachdruck zurück. Es ist schade, dass sich Herr Hobusch nicht informiert hat, bevor er mit irreführenden und offenbar böswilligen Unterstellungen uns gegenüber an die Öffentlichkeit tritt.

In unserer Pressemitteilung vom 04.11.13 schrieben wir:

„Unabhängig von der Durchführung eines Bürgerentscheides und der Relevanz der „Privatisierungsbremse“ in Bezug auf diese Entscheidung fordern wir, dass der Stadtrat dieses Thema an sich zieht und keinesfalls nur eine Behandlung im Grundstückverkehrsausschuss erfolgt (wie das bei Grundstücksverkäufen unter 2,5 Millionen Euro gemäß Satzung üblich ist).“

Wir haben also explizit KEINEN direkten Zusammenhang zwischen „Privatisierungsbremse“ und Stadtbadverkauf hergestellt. Und eben WEIL wir uns mit der Materie beschäftigt haben, wurde von uns bereits die Forderung aufgestellt, den Verkauf in der Ratsversammlung zu behandeln.

Dennoch ist sicherlich für die Öffentlichkeit interessant: Wer hat beim Stadtbad nach all´ den Investitionen durch die Stadt und den Spenden aus der Bürgerschaft entschieden, dass die Wertsumme so niedrig angesetzt wird?
Zeigt dieses Beispiel nicht, dass wir mehr demokratische Mitbestimmung als Verwaltungsentscheidungen (durch den Oberbürgermeister als Spitze der Verwaltung) brauchen? Und zeigt es nicht, dass wir mehr Beteiligung und Entscheidungen durch die Bürgerschaft brauchen – als Ergänzung zu den Zuständigkeiten der Ratsversammlung?

Die Forderung nach größtmöglicher Transparenz teilen wir – nicht nur mit Herrn Hobusch von der FDP, sondern mit sehr vielen Bürgerinnen und Bürgern.
Herr Hobusch und seine Fraktion möchten wir anregen, diese Bekenntnisse durch konkrete Vorschläge im Stadtrat bzw. den betreffenen Ausschüssen zu unterstützen, auch was die Überprüfung hinsichtlich niedrigerer Wertgrenzen zur Behandlung in der Ratsversammlung betrifft.

Das intransparente Verfahren um die Ausschreibung des Leipziger Stadtbades ist nur ein Beispiel von vielen in den vergangenen Jahren und zeigt wie in der Stadt städtisches Eigentum veräußert wurde und wird. Die Leipzigerinnen und Leipziger wollen, dass dieser schrittweise Ausverkauf aufhört. Unseres Erachtens zeigt die aktuelle Debatte, dass nicht weniger, sondern mehr Bürgerbeteiligung in der Stadt notwendig ist.

Darüberhinaus zeigt das Beispiel Stadtbad, dass es immer mehr Bürgerinnen und Bürger nervt, dass über Einrichtungen, die für eine lange Nutzungszeit aufgebaut wurden von Politikern und Verwaltung oft mit kurzfristigem Horizont entschieden wird.



* 8.11.2013: Das sächsische Innenministerium hält das Bürgerbegehren „Privatisierungsbremse für Leipzig “ für unzulässig. Dazu unsere Erklärung:

Bürgerbegehren vermeintlich juristisch unzulässig – weil nicht sein kann, was nicht sein darf?

Das APRIL-Netzwerk und die Initiative Bürgerbegehren
„Privatisierungsbremse“ nehmen den Standpunkt der Leipziger
Stadtverwaltung zur Kenntnis, nachdem das Bürgerbegehren
„Privatisierungsbremse“ juristisch nicht zulässig sei. Bei einem Gespräch auf Einladung des Ersten Bürgermeisters A. Müller wurden den Vertretern des Bürgerbegehrens die Gründe für den Verwaltungsstandpunkt mitgeteilt. Wir können uns des Eindrucks nicht erwehren, daß die von der Stadt Leipzig unter Berufung auf Äußerungen der Landesdirektion bzw. des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMI) vorgebrachten Begründungen das Resultat einer ergebnisorientierten juristischen Bewertung sind. Um es klar zu formulieren: Diese Begründungen leuchten uns nicht ein.

Allein schon die Tatsache, dass die juristische Prüfung über drei Monate gedauert hat zeigt, dass es einigen Aufwands bedurfte, um Begründungen für die vermeintliche juristische Unzulässigkeit zu formulieren. Offenbar wurde lange danach gesucht, welche juristischen Gedankengänge für eine Ablehnung des Bürgerbegehrens in diesem Stadium herhalten könnten. Außerdem gab es bereits ganz am Beginn der Unterschriftensammlung auf unsere Anfrage hin Signale von Rechtsamt und Landesdirektion, denen wir grundlegende Bedenken nicht entnehmen konnten. Wir müssen in dieser Verfahrensweise und Bewertung die Absicht erkennen, das Bürgerbegehren auf juristischem Weg auszuhebeln. Es kann eben nicht sein, was nicht sein darf: Die Fragestellung scheint für die Stadtverwaltung, aber auch für die Landesdirektion und die Staatsregierung allzu unbequem zu sein. Dabei wird nebenbei die politische Meinungsäußerung von über 25.000 Unterzeichnenden ignoriert.

Eine Ablehnung des Bürgerentscheides im Stadtrat, mit der nun gerechnet werden muß, werden wir nicht ohne Gegenwehr hinnehmen. Nach Prüfung der schriftlichen Begründung des Standpunktes der Verwaltung (bzw. des Standpunktes des SMI) werden wir über die notwendigen Schritte beraten, um den Bürgerentscheid notfalls vor Gericht zu erstreiten.

Das Bekenntnis der Verwaltungsspitze, sich dem Ansinnen des
Bürgerbegehrens „verbunden“ zu fühlen und auf eine Selbstbindung von Verkaufsentscheidungen an Gemeinwohlinteressen hinzuwirken, zeigt immerhin, daß die Auffassungen der Bürgerinnen und Bürger zumindest vernommen worden sind. Bleibt abzuwarten, ob es bei Lippenbekenntnissen bleibt.

In den vorangegangenen Monaten hatten mehr als 25.000 Leipzigerinnen und Leipziger für das Bürgerbegehren unterschrieben. Das Ziel der Leipziger Bürgerinitiative ist es zukünftig Privatisierungen städtischen Eigentums erheblich zu erschweren. Nach einem erfolgreichen Bürgerentscheid dürfte der Stadtrat in Zukunft jegliche Privatisierungen nur noch mit einer Zweidrittel-Mehrheit beschließen. Bereits 2008 hatten die Leipzigerinnen und Leipziger in einem Bürgerentscheid die von CDU, SPD und FDP geplante Privatisierung der kommunalen Stadtwerke verhindert. Damals sprachen sich fast 90 Prozent für den Erhalt aus



* 4.11.2013: Volksentscheid in Berlin verfehlt ganz knapp das Quorum – wann wird in Leipzig abgestimmt?

Das APRIL-Netzwerk und die Initiative Bürgerbegehren
„Privatisierungsbremse“ zollen dem Berliner Energietisch größten Respekt für die außerordentliche Zustimmung von 83% beim Volksentscheid zur Neugründung eines Stadtwerks und Übernahme der Berliner Energieversorgung von Vattenfall.

Das mit nur einem Prozentpunkt am Quorum von 25% gescheiterte
Volksbegehren zeigt, wie schwer es ist, einmal verkauftes kommunales Eigentum auf dem Weg der direkten Demokratie zurück zu holen. Allerdings hat die Berliner Initiative politisch schon jetzt viel erreicht, denn der Senat hat einen eigenen Vorschlag für die Wiedererrichtung eines kommunalen Stadtwerks auf den Weg gebracht, wenngleich dieser auch deutlich hinter dem Konzept des Berliner Energietischs zurückbleibt.

Unterdessen ist die Leipziger Initiative Bürgerbegehren
„Privatisierungsbremse“ gespannt, wie lange die Stadt Leipzig noch
brauchen wird, um die juristische Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu prüfen. Wir haben bis jetzt keinerlei Rückmeldung erhalten und sehen nicht, wo die Probleme liegen. Offenbar möchte man erst die Verabschiedung des Haushalts im Stadtrat abwarten.

Wie wichtig die Frage der Verfahrensweise bei eventuellen weiteren
Privatisierungen ist, zeigt die öffentliche Diskussion um die
Ausschreibung des Leipziger Stadtbades. Für nur 500.000 EUR Mindestgebot wird dieses unverwechselbare historische Gebäude, in das in den letzten Jahren
öffentliche Mittel und Spendengelder in Millionenhöhe geflossen sind, von der Stadt Leipzig zum Verkauf ausgeschrieben.
Eine öffentliche Nutzung nach der Privatisierung und Sanierung
erscheint darüber hinaus zur Zeit fraglich. Viele Bürgerinnen und
Bürger sind damit nicht einverstanden. Unabhängig von der Durchführung eines Bürgerentscheides und der Relevanz der „Privatisierungsbremse“ in Bezug auf
diese Entscheidung fordern wir, dass der Stadtrat dieses Thema an sich zieht und keinesfalls nur eine Behandlung im Grundstückverkehrsausschuss erfolgt (wie das bei Grundstücksverkäufen unter 2,5 Mio. EUR gemäß Satzung üblich ist).

Das Ziel der Leipziger Bürgerinitiative ist es zukünftig
Privatisierungen städtischen Eigentums erheblich zu erschweren. Ist der Bürgerentscheid erfolgreich dürfte der Stadtrat in Zukunft Privatisierungen nur noch mit einer Zweidrittel-Mehrheit beschließen. Bereits 2008 hatten die Leipzigerinnen und Leipziger in einem Bürgerentscheid die von CDU, SPD und FDP geplante Privatisierung der kommunalen Stadtwerke verhindert. Damals sprachen sich bei einer hohen Wahlbeteiligung knapp 90 Prozent für den Erhalt aus.


* 6.11.2013: Das Gespräch über die Entscheidung der Stadtverwaltung das Bürgerbegehren *Privatisierungsbremse* betreffend wird am kommenden Freitag (8.11.2013) Vormaittags stattfinden.


* 5.11.2013: Das Dezernats I der Stadtverwaltung (Bürgermeister Müller) hat an die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens eine Einladung zu einem Informationsgespräch über den Stand des Bürgerbegehrens ausgesprochen. Der genaue Termin des Gesprächs steht noch nicht fest.


* 13.10.2013: Das Amt für Statistik und Wahlen der Stadt Leipzig hat uns mitgeteilt, dass die Prüfung der Unterschriften abgeschlossen ist und 21.720 gültige Unterschriften bestätigt. Wir haben das Quorum von 5% der wahlberechtigten Leipzigerinnen und Leipziger für das Bürgerbegehren „Privatisierungsbremse“ erfüllt!
Damit ist die erste Stufe des Verfahrens Bürgerbegehren – Bürgerentscheid offiziell erfolgreich abgeschlossen.
Die juristische Prüfung läuft offenbar noch. Von der Stadtverwaltung haben wir dazu noch nichts dazu gehört.
Wie es zur Zeit aussieht, kann frühestens auf der November-Sitzung der Ratsversammlung über den Bürgerentscheid entschieden werden.
Wir rufen euch auf, die nächsten Schritte aufmerksam zu verfolgen und nach Möglichkeit zu unterstützen – z.B. mit einer Spende zur Finanzierung der Kampagne für den Bürgerentscheid.


* 22.08.2013: Es sind über 25.000 Unterschriften an die Stadtverwaltung übergeben worden. Bis zur Entscheidung im Stadtrat über die Durchführung eines Bürgerentscheides können auch noch Unterschriften nachgereicht werden.


# Alte Einträge vor dem 22.08.2013 #

Die Unterschriftenlisten werden am 22.08.2013, 15 Uhr, im Neuen Rathaus (Raum 260) an den Ersten Bürgermeister der  Stadt Leipzig , Herrn Müller, übergeben.

Nachfragen bezügl. diese Termins bitte an das Dezernat Allgemeine Verwaltung richten.

Nachfragen bezügl. des Bürgerbegehrens gerne unter 0175 155 34 56.

Akutelles findet man auf unserer Facebook-Seite.

Treffen voraussichtlich Dienstag, 27.08.2013, 19 Uhr,
Volkshaus (bei ver.di oder Gaststätte/Freisitz)

Bis zum 22.08.2013:

Aktuell konzentrieren wir uns auf’s Sammeln. Wir wollen gern vor der Sommerpause die 25.000 Unterschriften erreicht haben, aber auch dann kann weiter unterschrieben werden. Wer mitsammeln möchte oder Fragen hat, kann sich an info@privatisierungsbremse.de wenden oder 0175 155 34 56 anrufen. Die Listen kann man im Büro von Mehr Demokratie e.V. im Haus der Demokratie (Bernhard-Göring-Str.152) abgeben (oder dort in den Briefkasten werfen).

Treffen für Sammler und Menschen, die mitmachen wollen:
voraussichtlich Dienstag, 09.07.2013, 19 Uhr,
Volkshaus (bei ver.di oder Gaststätte/Freisitz)

…Treffen 02.07.2013

Treffen für Sammler und Menschen, die mitmachen wollen:
voraussichtlich Dienstag, 18.06.2013, 19 Uhr,
Volkshaus (bei ver.di oder Gaststätte/Freisitz)

Treffen für Sammler und Menschen, die mitmachen wollen:
voraussichtlich Dienstag, 11.06.2013, 19 Uhr,
Volkshaus (bei ver.di oder Gaststätte/Freisitz)

Treffen für Sammler und Menschen, die mitmachen wollen:
Dienstag, 04.06.2013, 19 Uhr, Volkshaus (bei ver.di oder Gaststätte/Freisitz)

Treffen für Sammler und Menschen, die mitmachen wollen:
Dienstag, 21.05.2013, 19 Uhr, Volkshaus (bei ver.di oder Gaststätte/Freisitz)

Treffen für Sammler und Menschen, die mitmachen wollen:
14.05.2013, 19 Uhr, Volkshaus (bei ver.di)

„Braucht Leipzig eine Privatisierungsbremse?“
Vortrag und Diskussion mit Mike Nagler
14.05.2013,  18 Uhr, Arbeit und Leben Sachsen e.V., Löhrstr.17

Treffen für Sammler und Menschen, die mitmachen wollen:
07.05.2013, 19 Uhr, Volkshaus (bei ver.di)

02. Mai: ver.di-Vertrauensleute der Stadtreinigung Leipzig übergeben ca.2.000 im Bekannten- und Freundeskreis gesammelte Unterschriften an die Initiative Bürgerbegehren.

Freitag, 19. April, 19 Uhr, Haus der Demokratie, Bernhard-Göring-Str.152 (Café), Unterstützertreffen des Bürgerbegehrens

Dienstag, 23.April, 19 Uhr, Uni Leipzig, Campus Augustusplatz, Hörsaalgebäude HS12 Gemeinsam fürs Gemeingut – Rekommunalisierung der Wasser- und Energieversorgung
durch direkte Demokratie am Beispiel Berlin – Diskussion mit Dr. Michael Efler, Berlin Flyer-2013-04-23.

Freitag, 05. April, 19 Uhr, Haus der Demokratie, Bernhard-Göring-Str.152 (Café), Unterstützertreffen des Bürgerbegehrens

Freitag, 22. März, 11-16 Uhr, vorauss. Petersstr./Ecke Grimmaische (Markt),
Infostand und Unterschriften sammeln

Freitag, 22. März, 19 Uhr, Haus der Demokratie, Bernhard-Göring-Str.152 (Café), Unterstützertreffen des Bürgerbegehrens

Freitag, 15. März, 19 Uhr, Haus der Demokratie, Bernhard-Göring-Str.152 (Café), Unterstützertreffen des Bürgerbegehrens

Freitag, 08. März, 19 Uhr, Haus der Demokratie, Bernhard-Göring-Str.152 (Café), Unterstützertreffen des Bürgerbegehrens

Freitag, 01. März, 19 Uhr, Haus der Demokratie, Bernhard-Göring-Str.152 (Café), Unterstützertreffen des Bürgerbegehrens

Freitag, 22. Februar, 19 Uhr, Haus der Demokratie, Bernhard-Göring-Str.152 (Café), Unterstützertreffen des Bürgerbegehrens

Freitag, 15. Februar, 19 Uhr, Haus der Demokratie, Bernhard-Göring-Str.152 (Café), Unterstützertreffen des Bürgerbegehrens

Sonntag, 17. Februar: 2. Wahlgang der Oberbürgermeisterwahl in Leipzig

Montag, 11. Februar, 17 Uhr, Filmvorführung „Water makes money“, in: Cinematheque in Flyer Water makes money PK-3-kl2der Nato, Karl-Liebknecht-Straße 48. (Aus Anlass des Prozessauftakts der Klage von veolia gegen die Filmemacher in dieser Woche in Paris.)

Der Film wird auch am 14. Februar um 20 Uhr im HanDstand und moral (Merseburger Str.88) gezeigt
(Viva con Agua Leipzig).

Freitag, 08. Februar, 19 Uhr, Haus der Demokratie, Bernhard-Göring-Str.152 (Café), Unterstützertreffen des Bürgerbegehrens

Freitag, 01. Februar, 19 Uhr, Haus der Demokratie, Bernhard-Göring-Str.152 (Café), Unterstützertreffen des Bürgerbegehrens

27. Januar 2013 – Oberbürgermeisterwahl in Leipzig und 5 Jahre Bürgerentscheid für kommunales Eigentum – http://www.buergerbegehren-leipzig.de/

Wir treffen uns ca. 17 Uhr am Neuen Rathaus (bzw. im Foyer),

Listen zum Unterschreiben oder mitnehmen haben wir dabei.

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25. Januar, 19 Uhr, Haus der Demokratie, Bernhard-Göring-Str.152 (Café)

Unterstützertreffen des Bürgerbegehrens

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18. Januar, 19 Uhr, Haus der Demokratie, Bernhard-Göring-Str.152 (Café)

Auftakt-Unterstützertreffen des Bürgerbegehrens

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