Leipziger Bürgerbegehren 2013 / 2014

Über 26.000 Leipzigerinnen und Leipziger haben für das Bürgerbegehren Privatisierungsbremse unterzeichnet. Auf der Ratsversammlung am 22.01.2014 hat der Stadtrat mehrheitlich durch die Stimmen von CDU, SPD, Grünen und FDP die Zulassung des Bürgerbegehrens „Privatisierungsbremse“ abgelehnt und dies mit dem Verwaltungsstandpunkt begründet. Das APRIL-Netzwerk und die Initiative Bürgerbegehren „Privatisierungsbremse“ halten diese Auffassung für falsch. Wir haben gute Gründe, von der juristischen Zulässigkeit des Bürgerbegehrens auszugehen. Um den Stadträtinnen und Stadträten eine allseitige Information zu ermöglichen, hatten wir diesen bereits am 06.01.2014 unser Argumentepapier zugestellt. Nach der Ablehnung im Stadtrat haben wir nun den juristischen Weg beschritten und Rechtsmittel einlegt. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens haben gegen den Bescheid der Stadt bzw. den ebenfalls ablehnenden Widerspruchsbescheid der Landesdirektion beim Verwaltungsgericht Leipzig Klage erhoben. Das Klageschreiben (Eingang am 23.10.2014) findet sich hier. Nach etwas mehr als einem Jahr haben wir nun endlich eine erste Antwort in Form einer Einladung zur mündlichen Verhandlung am Dienstag, 10.11.2015 um 10 Uhr ins Verwaltungsgericht Leipzig, Rathenauer Straße 40, Sitzungssaal 1 erhalten.

Letzter Stand: Am 10.11.2015 hat das Verwaltungsgericht Leipzig beschlossen unsere Klage auf Zulassung des Bürgerentscheides abzulehnen. Daraufhin haben wir Antrag auf Berufung gestellt. Am 02.06.2016 erhielten wir die Information darüber, dass per OVG Beschluss vom 30.05.2016 unser Antrag auf Berufung vom Oberverwaltungsgericht abgelehnt worden ist. Damit ist die Durchführung des Bürgerentscheides leider an der Blockade der Stadtratsmehrheit gescheitert.

 

Die Fragestellung des Bürgerbegehrens:

Sind Sie dafür, dass die ganze oder teilweise Veräußerung von Immobilien, Kulturgütern, öffentlichen Einrichtungen, Eigenbetrieben der Stadt Leipzig oder Unternehmen, an denen die Stadt Leipzig unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, zu unterbleiben hat, es sei denn, der Stadtrat beschließt eine Veräußerung mit einer Mehrheit von 2/3 aller Ratsmitglieder?

Dies gilt nur für Entscheidungen über Veräußerungen, für welche die Ratsversammlung entscheidungsbefugt und zuständig ist.

Begründung:

Vermögensgüter, Unternehmen und Beteiligungen sowie Betriebe stellen ein wichtiges Potential der Stadt dar, das zum einen der öffentlichen Daseinsvorsorge (beispeilsweise das Wassergut Canitz einschließlich seiner Bewirtschaftungsflächen) bzw. dem Gemeinwohl und damit den Bürgerinnen und Bürgern dient. Zum anderen sollen sie den Wohlstand der
Stadt Leipzig nachhaltig sichern. Veräußerungen größeren Umfangs stellen daher weitreichende Entscheidungen dar, deren Auswirkungen oft weit über eine Wahlperiode hinaus reichen, besonderer Überlegungen bedürfen und auf einem breiten gesellschaftlichen Konsens beruhen sollten. Dieser drückt sich durch eine 2/3-Mehrheit der Mitglieder der
Ratsversammlung aus.

Aktuelles unter Termine/Aktuelles.

Bürgerbegehren für eine Privatisierungsbremse Leipzig 2013

Veröffentlicht unter Allgemein | Verschlagwortet mit , , , , | Kommentare deaktiviert für Leipziger Bürgerbegehren 2013 / 2014