Bürgerentscheid: warum?

Das APRIL-Netzwerk (Anti-Privatisierungs-Initiative Leipzig) hat im Sommer 2012 eine Diskussion über eine „Privatisierungsbremse“ für die Stadt Leipzig angeregt. Diese „Privatisierungsbremse“ – als Pendant zur „Schuldenbremse“ – soll verhindern, dass in der Zukunft gegen den Willen der Bürgerinnen und Bürger bzw. nur mit knappen Mehrheiten im Stadtrat wichtige Vermögenswerte, bspw. kommunale Unternehmen, veräußert werden.

Nach intensiven Diskussionen und Vorgesprächen in den vergangenen Monaten hat das Netzwerk für den 18.01.2013 zum Start einer neuen Initiative für ein Bürgerbegehren eingeladen.

Bei Umsetzung des Anliegens des Bürgerbegehrens wären eventuelle Privatisierungsentscheidungen zukünftig nur noch durch einen breiten Konsens im Stadtrat möglich.

Auch wenn die Privatisierungs- und Verkaufspläne der Stadt und den kommunalen Unternehmen zur Zeit überschaubar scheinen – der finanzpolitische Druck wird angesichts der aktuellen Entwicklungen ohne Zweifel wieder größer werden. An dieser Stelle sei auf den sogenannten Fiskalpakt oder auch die aktuellen Bestrebungen zur Privatisierung des Wassers auf EU Ebene, die „Schuldenbremse“ auf Bundes-, sowie die von FDP und CDU geplante Schuldenbremse für die sächsische Landesverfassung hingewiesen. Allein diese Entwicklungen werden dazu führen, dass die Städte und Gemeinden in den zukünftigen Jahren noch stärker unter Druck geraten und wieder neue Debatten über den Verkauf unseres städtischen Eigentums absehbar sind.

Wir wollen deshalb etwas tun, um für die Zukunft vorbereitet zu sein!

Deshalb initiieren wir ein neues Bürgerbegehren um diesen Entwicklungen vorzubeugen und öffentliches Eigentum langfristig zu sichern.

Was ist eine „Privatisierungsbremse“?
* Sie soll verhindern, dass die Stadt Leipzig weiter und Unternehmen, Betriebe und  Eigentum veräußert, ohne, dass es dafür einen breiten gesellschaftlichen Konsens gibt. Mit der Privatisierungsbremse wird zunächst nichts mehr verkauft. Ausnahme: Es gibt eine 2/3-Mehrheit im Stadtrat. Dabei werden nur Entscheidungen berührt, für die der Stadtrat zuständig ist.

Warum braucht Leipzig so einen Beschluß?
* In den letzten Jahren wurden durch die Stadt Leipzig und ihre Unternehmen (LVV/Stadtwerke, LVB, LWB) Grundstücke, Wohnungen, komplette Unternehmen und Beteiligungen im Wert von ca. 160 Mio EUR veräußert. Weitere Privatisierungen bzw. Verkäufe sind geplant. Die „Salamitaktik“ geht weiter.

Gilt nicht der Bürgerentscheid von 2008?
(= alle Unternehmen und Betriebe der Daseinsvor sorge in kommunalem Eigentum zu behalten)
* Eine Bindung besteht nicht mehr. Es gibt ein „Bekenntnis“ des Stadtrates dazu, aber was ist das wert? Außerdem ist der Begriff „Daseinsvorsorge“ nicht definiert. Gehört z.B. das Wassergut Canitz dazu? Wir meinen: Natürlich. Einschließlich der Bewirtschaftungsflächen, die Leipzig seit 100 Jahren als Trinkwasserressource dienen. Kein Verkauf!

Was kann ich tun?
* Das Bürgerbegehren unterstützen: Aktuell sehen wir der Entscheidung der Leipziger Stadtverwaltung zur Bekanntgabe der juristischen Prüfung des Bürgerbegeherens entgegen. Nach Bekanntgabe werden wir die Leipziger Bürger über den anstehenden Bürgerentscheid informieren und für ihre Ja-Stimme zu werben. Dazu werden wir Info-Material (Flyer, Plakate, Postwurfsendeungen etc.) ertsllen. All dies wird Geld kosten. Daher bitten wir schon jetzt um Spenden dafür.

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